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AVGS für Existenzgründung: Was möglich ist und worauf Du achten solltest

Der AVGS ist eines der am wenigsten genutzten Förderinstrumente für Gründer:innen. Was er ist, wie Du ihn bekommst und worauf Du achten solltest.

Von Katharina Brökelmann · 12. August 2026 · 4 Min. Lesezeit

Eine Frau hilft einem Mann beim Ausfüllen von Formularen an einem Holztisch mit einem Laptop.
Du planst den Schritt in die Selbstständigkeit – aber das Thema Förderung klingt kompliziert, bürokratisch und irgendwie für andere? Der AVGS, der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, ist eines der am wenigsten genutzten Förderinstrumente für Gründerinnen und Gründer in Deutschland. Dabei kann er Dir helfen, professionelle Beratung, Coaching und Qualifizierung komplett kostenfrei zu nutzen – wenn Du weißt, wie es geht.
„Viele Menschen, die den AVGS bekommen könnten, wissen nichts davon. Oder sie trauen sich nicht, danach zu fragen. Dabei ist es oft nur ein einziges Gespräch mit der Arbeitsvermittlung."

Was ist der AVGS überhaupt?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Er erlaubt es arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, externe Träger und Dienstleister mit ihrer Vermittlung oder Aktivierung zu beauftragen – auf Kosten der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Für angehende Selbstständige bedeutet das: Du kannst damit Gründungsberatung, Business-Coaching oder Qualifizierungsmaßnahmen finanzieren lassen – ohne selbst einen Euro dafür zu zahlen.

Wer stellt ihn aus?

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – auf Antrag oder nach Beratungsgespräch.

Wer kann ihn bekommen?

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, ALG-I- und ALG-II-Empfänger.

Wofür ist er nutzbar?

Gründungsberatung, Business-Coaching, Qualifizierungen bei zugelassenen Trägern.

Was kostet er Dich?

Nichts – der Gutschein wird direkt zwischen Agentur und Träger abgerechnet.

So bekommst Du den AVGS – Schritt für Schritt

  1. Kontakt zur Arbeitsvermittlung aufnehmen – Vereinbare einen Termin bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter. Schildere Deine Situation offen: Du planst eine Existenzgründung und möchtest wissen, welche Förderinstrumente Dir zur Verfügung stehen.
  2. AVGS gezielt ansprechen – Wichtig: Der AVGS wird nicht automatisch angeboten – Du musst aktiv danach fragen. Formuliere es konkret: „Ich möchte einen AVGS für Gründungsberatung beantragen." Das zeigt, dass Du vorbereitet bist und weißt, was Du willst.
  3. Zugelassenen Träger auswählen – Nicht jeder Berater oder Coach kann mit dem AVGS abrechnen. Der Träger muss von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sein – erkennbar am AZAV-Zertifikat. Frag also beim Wunsch-Anbieter vorab: „Sind Sie AZAV-zertifiziert und können Sie den AVGS annehmen?"
  4. Maßnahme starten – und durchziehen – Sobald der Gutschein ausgestellt, vom Träger bestätigt und die Bewilligung da ist, startet die Maßnahme. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Träger und Agentur. Du musst nichts vorstrecken, nichts selbst einreichen – nur erscheinen und das Beste daraus machen.

Worauf Du unbedingt achten solltest

Kein Anspruch, aber ein Recht zu fragen:

Der AVGS ist eine Ermessensentscheidung der Vermittlerin oder des Vermittlers. Es gibt keinen automatischen Anspruch – aber Du hast immer das Recht, ihn zu beantragen. Höfliche Hartnäckigkeit zahlt sich aus.

AZAV-Zertifizierung prüfen:

Nur zertifizierte Träger können den Gutschein annehmen. Wer Dir verspricht, den AVGS abzurechnen, ohne das Zertifikat nachweisen zu können, ist keine seriöse Option.

Maßnahme muss zum Ziel passen:

Der AVGS wird nur für Maßnahmen ausgestellt, die Deine Eingliederung in den Arbeitsmarkt – also hier: Deine Selbstständigkeit – konkret unterstützen. Allgemeine Kurse ohne klaren Bezug werden nicht gefördert.

Gültigkeitsdauer beachten:

Ein AVGS hat eine Gültigkeitsdauer, die in der Regel auf dem Gutschein vermerkt ist. Wer zu lange wartet, muss neu beantragen.

Kombination mit anderen Förderungen prüfen:

Der AVGS kann in vielen Fällen mit dem Gründungszuschuss oder anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Lass Dich dazu individuell beraten.

Du willst wissen, ob der AVGS für Dich passt?

Ich arbeite eng mit langjährigen, AZAV-zertifizierten Kooperationspartnern zusammen – das bedeutet für Dich: Du bekommst meine persönliche Beratung und Begleitung, und die Abrechnung über den AVGS ist trotzdem möglich. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob und wie das für Deine Situation funktioniert.
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