Zum Inhalt springen

AVGS-Coaching: Deine Gründungsberatung zu 100 % gefördert

Wenn Du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet bist und Dich selbstständig machen willst, kann es sein, dass Deine Beratung für Dich kostenfrei ist. Ein AVGS-Coaching wird über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert und das zu 100 %, also ohne Eigenanteil.
Als erfahrene Gründungsberaterin begleite Dich persönlich vom AVGS‒Gutschein bis zur Bewilligung
mit Businessplan, fachkundiger Stellungnahme und mehr als 96% Erfolgsquote, wenn ein Anspruch auf den Gründerzuschuss besteht.
Du stehst an der Schwelle zur Selbstständigkeit, also lass Dir die Förderung dafür nicht entgehen.
Katharina Brökelmann im Beratungsgespräch vom Businessplan

Was der AVGS überhaupt ist

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Gutschein, mit dem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Maßnahme bei einem zugelassenen Träger bezahlt.
Für Menschen, die gründen wollen, ist die Variante relevant, die auf die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit zielt.
Im Klartext: Der Staat übernimmt die Kosten dafür, dass Dich jemand auf die Selbstständigkeit vorbereitet – Konzept, Businessplan, Zahlen, Markt.
Du bekommst den Gutschein ausgestellt, suchst Dir einen zugelassenen Anbieter und löst ihn dort ein. Für Dich entstehen hierbei keine Kosten. Abgerechnet wird direkt zwischen Träger und Behörde.

Wer Anspruch hat

Hier lohnt sich Genauigkeit, weil im Netz viel Halbwahres steht:
• Beim Bezug von ALG I besteht nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit häufig ein Anspruch auf einen AVGS. Unter Umständen kann der Anspruch auch schon früher geltend gemacht werden.
• Beim Bürgergeld sowie bei Berufsrückkehrerinnen, Aufstockern, Absolventinnen und Absolventen und weiteren Gruppen liegt die Entscheidung im Ermessen der Sachbearbeitung.
• Grundsätzlich kann die Agentur jeder Person einen Gutschein ausstellen, ist aber nicht verpflichtet.
Was das praktisch heißt: Niemand – auch ich nicht – kann Dir vorab garantieren, dass Du einen AVGS bekommst. Was sich beeinflussen lässt, ist die Qualität Deiner Vorbereitung und die Art, wie Du das Gespräch führst, was erfahrungsgemäß einen erheblichen Unterschied macht.

Neue Gefilde brauchen Zeit bis sie sich sicher anfühlen und gute Vorbereitung zählt.

– Struktur nimmt Dir zwar nicht das Risiko, aber die Angst. –

Wie Du den AVGS beantragst

Formlos, und zwar bei Deiner zuständigen Sachbearbeitung — persönlich, telefonisch oder schriftlich. Es gibt kein Formular zum Herunterladen.
Entscheidend ist, dass Du Deine Absicht, Dich selbstständig zu machen, aktiv ansprichst, statt darauf zu warten, dass jemand danach fragt.
Wie Du dieses Gespräch aufbaust, gehe ich mit Dir gerne im kostenlosen Kennenlerngespräch durch.
Katharina Brökelmann sitzt mit einer Klientin am Schreibtisch mit Laptop und besprechen Dokumente während einer Beratung.
So läuft es ab
Kennenlernen
30 Minuten Videocall via Zoom oder Teams. Wir klären Deine Situation, Deine Idee und ob ein AVGS für Dich überhaupt in Betracht kommt. Kostenlos und unverbindlich.
AVGS beantragen
Du stellst den Antrag bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter – auf Wunsch bereits mit einem Angebot meines AZAV-zertifizierten Partners in der Hand. Das macht die Sache für die Sachbearbeitung konkreter und für Dich einfacher.
Bewilligung abwarten
Zwischen Zusage und Bewilligung liegt Wartezeit, die je nach Standort und Auslastung unterschiedlich ausfällt. Sobald die Bewilligung da ist, können wir starten. Diese Phase ist unangenehm, weil man nichts tun kann – nutze sie, um Deine Idee zu schärfen.
Start der Gründungsberatung
Du bekommst Deine Termine und einen Link für Zoom oder Teams. Ab hier arbeiten wir 1:1 an Deinem Vorhaben.
Was in Deinem Coaching entsteht
Keine Theorie, sondern Unterlagen und Fähigkeiten.
Konkret: ein professioneller Businessplan, eine Finanzplanung mit Kapitalbedarf, Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau, eine tragfähige Positionierung sowie – in Kooperation mit meinem AZAV-zertifizierten Partner – die fachkundige Stellungnahme beziehungsweise Tragfähigkeitsbescheinigung, die Du für einen Antrag auf Gründungszuschuss brauchst.
Inhaltlich entspricht das dem, was Du auch im Programm Executive Start 50+ findest – nur eben gefördert.
Katharina Brökelmann führt Erstgespräch mit einer Gründerin

Let’s talk.

Du hast schon länger den Wunsch Dich selbstständig zu machen, aber zwischen Wunsch und Wirklichkeit stehen noch einige offene Fragen:
Ist meine Idee wirklich tragfähig? – Wie bekomme ich einen AVGS bewilligt? – Wie sichere ich mein Einkommen während der Gründungsphase ab? – Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird? Genau das klären wir in 30 Minuten via Zoom.
Fülle dazu bitte das folgende Formular aus, damit ich mich bestens auf unseren Call vorbereiten kann.
Sollte es für uns beide passen, dann gehen wir die nächsten Schritte.
Häufige Fragen zum AVGS Gründercoaching
Was ist AVGS Gründercoaching?
Was kostet mich das Coaching mit AVGS?
Wer hat Anspruch auf einen AVGS für die Existenzgründung?
Was ist der Unterschied zwischen Gründungsberatung und Gründercoaching?
Wie beantrage ich den AVGS bei der Agentur für Arbeit?
Wie lange dauert es, bis ich starten kann?
Was, wenn mein Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wird?
Kann ich den AVGS beantragen und später einlösen, wenn ich schon selbstständig bin?
Bist Du AZAV-zertifiziert?
Findet das Coaching online oder vor Ort statt?
Ich bin über 50. Lohnt sich das für mich überhaupt noch?
Bereit für Deine Existenzgründung
mit AVGS?
Existenzgründungsberatung für Führungskräfte 50+ online und in Hamburg.
Kontakte
2019 - 2026 Katharina Brökelmann | KB Consulting & Coaching. Alle Rechte vorbehalten